Privileg
Bund und Kantone
Bund: Die Holdinggesellschaften sind bei der Gewinnsteuer einer reduzierten Bundessteuer unterworfen und bei der Kapitalsteuer sogar steuerfrei.
Kantone: Die Holdinggesellschaften sind bei der Gewinnsteuer befreit und einer von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Kapitalsteuer unterworfen.
Steuerart |
Fiskus |
Steuersatz bei Prinzipalstatus |
| Gewinnsteuer | Bund | 7.8% |
| Kanton | 0.0% | |
| Kapitalsteuer | Bund | 0.0% |
| Kanton | ja nach Kanton different1 | |
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Voraussetzungen:
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1 Den konkreten Kapitalsteuer-Satz des Standort- bzw. Ziel-Kantons teilen wir Ihnen gerne mit!
2 Der Begriff „längerfristig“ meint, dass das Privileg nicht verloren geht, wenn in einem Steuerjahr beide Holdingkriterien unterschritten werden. Die Kantone gewähren meistens eine Toleranzfrist zur Wiedererlangung der 2/3-Limite; erst nach unbenutztem Ablauf dieser Toleranzfrist wird der definitive Verlust des Holdingsprivilegs eintreten.







